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Drei Tatverdächtige nach Geldbörsendiebstählen und betrügerischer Erlangung von Bargeld in Untersuchungshaft

Datum: 21.12.2012

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach, der Polizeidirektion Mosbach und der Polizeidirektion Heidelberg

Mosbach/Heidelberg. In Untersuchungshaft genommen wurden drei Männer im Alter von 20, 34 und 36 Jahren, die in Verdacht stehen, in den vergangenen fünf Wochen im Raum Heidelberg und Mosbach Handtaschen- bzw. Geldbörsendiebstähle begangen und anschließend betrügerisch Bargeld an Geldausgabeautomaten erlangt zu haben. Dank des wachsamen Auges eines Beamten des Polizeipostens Waibstadt konnte das Trio nach der Begehung einer weiteren Tat durch die Beamten des Mosbacher Polizeireviers vorläufig festgenommen werden.

Nach einem Geldbeuteldiebstahl am 23.11.12 in Aglasterhausen, bei dem anschließend mit der im Geldbeutel befindlichen EC-Karte mehrere hundert Euro an einem Geldausgabeautomat in Aglasterhausen  abgehoben worden waren, war die Polizei auf die zunächst unbekannten Tatverdächtigen aufmerksam geworden und fahndete nach ihnen. Schließlich fiel das Trio einem Beamten des Polizeipostens Waibstadt auf, als er sich in seiner Freizeit zusammen mit seiner Ehefrau in einem Sinsheimer Einkaufsmarkt befand. Sofort folgte der Beamte den ihm verdächtig erscheinenden Personen, die in einen Pkw mit MOS-Kennzeichen einstiegen, und informierte seine Mosbacher Kollegen. Bereits kurze Zeit später konnte der Pkw von den Beamten des Polizeireviers Mosbach gestoppt und die drei Insassen, bei denen es sich um rumänische Staatsangehörige handelt, vorläufig festgenommen werden. Wie sich bei den weiteren Ermittlungen herausstellte, hatten die Männer kurz zuvor in Sinsheim eine Handtasche gestohlen und mit der darin aufgefundenen EC-Karte an einem Geldausgabeautomat einen vierstelligen Bargeldbetrag erbeutet. Die Staatsanwaltschaft Mosbach erwirkte Haftbefehle gegen die drei Männer, die in Verdacht stehen, auch für weitere gleichgelagerte Taten verantwortlich zu sein.

Die Beschuldigten gelten bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig

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