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Anklage gegen 54-jährigen Mann wegen z.T. schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von Kindern u.A. zum Landgericht Mosbach erhoben.

Datum: 21.07.2015

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn

Wegen des Verdachts des z.T. schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von Kindern u.A. hat die Staatsanwaltschaft Mosbach jetzt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Mosbach erhoben. Insgesamt liegen dem 54 Jahre alten Verdächtigen 61 Fälle des sexuellen Missbrauches, sowie 1 Fall des schweren sexuellen Missbrauchs, jeweils von Kindern, 7 Fälle der Vergewaltigung, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und 1 Fall der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau zur Last.

 

Der Angeschuldigte soll nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen seit 1994 bis zuletzt im Jahre 2009 zwei Neffen seit deren 7., bzw. 11. Lebensjahr in Hockenheim und Neulußheim, bzw. in Buchen nacheinander sexuell in verschiedener Weise missbraucht und das jüngere Kind mit Drohungen und körperlicher Gewalt zu sexuellen Handlungen bis hin zur wiederholten Duldung des Analverkehrs veranlasst haben. Die mutmaßlich Opfer sind zwischenzeitlich erwachsen.

 

im Jahre 2012 soll er in Buchen in der ehelichen Wohnung die Haut der Innenseite des linken Oberschenkels seiner Ehefrau verbrannt haben, indem er ein Feuerzeug an die von ihr getragenen Leggings hielt, die daraufhin ob ihres Materials entflammte und eine erst nach 2-3 Monaten verheilte ovale Brandnarbe von 3,5 Zentimetern zurückließ.

 

Die Ermittlungen, im Rahmen derer auch ein psychiatrisches Gutachten eingeholt wurde, haben keine Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit des Angeschuldigten zu den Tatzeiten erbracht.

 

Der in Teilen geständige und - allerdings nicht einschlägig - vorbestrafte Angeschuldigte sitzt derzeit wegen angeklagter Taten in Untersuchungshaft.

 

Er gilt dessen ungeachtet bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

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