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Anklage gegen ehemalige Leiterin einer Bank-Filiale in Freudenberg erhoben

Datum: 12.04.2016

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 12.04.2016

Gegen eine 54-jährige ehemalige Leiterin einer Bankfiliale in Freudenberg hat die Staatsanwaltschaft Mosbach zwischenzeitlich Anklage zur Strafkammer des Landgerichts Mosbach erhoben. Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei in Tauberbischofsheim, die seit März 2014 von der Kriminalpolizeidirektion Heilbronn fortgeführt wurden. Ins Rollen gebracht wurden die Ermittlungen durch eine Strafanzeige des betroffenen Bankinstituts, dem einschließlich Zinszahlungen ein Gesamtschaden von über 1,4 Millionen Euro entstanden sein soll.

Nach Auswertung des äußerst umfangreichen Beweismaterials durch die ermittelnden Polizeibehörden lautet der mit der Anklage erhobene Vorwurf auf schwere, weil gewerbsmäßige Untreue in 82 Fällen. Dabei soll die Angeschuldigte nach der erhobenen Anklage Gelder unberechtigt und zu Lasten verschiedener Kundenkonten entnommen haben, um die Entnahmen für eigene Zwecke zu verwenden. Zur Verdeckung der Geldabflüsse habe, so der Vorwurf, die Angeschuldigte Kontoauszüge manipuliert, so dass den betroffenen Kunden die nach Auszahlung der Gelder entstehenden buchungsmäßigen Salden nicht bekannt wurden. Teilweise soll die Angeschuldigte nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen allerdings auch unberechtigte Einzahlungen auf einzelne betroffene Kundenkonten vorgenommen haben, nicht ausschließbar, um den eingetretenen Schaden zu begrenzen. Der entstehende mutmaßliche Schaden der angeklagten Taten von knapp über 513.000,-- Euro verblieb nach dem Ergebnis der Ermittlungen bei dem betroffenen Bankinstitut.

Die nach der mutmaßlichen Schadenssumme überwiegenden Teile der angezeigten Taten aus den letzten 10 Jahren konnten wegen bereits eingetretener Verjährung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Andere ermittelte Fälle mutmaßlicher Untreue wurden wegen Schadenswiedergutmachung oder wegen nicht absolut, aber im Verhältnis zu den angeklagten Taten vergleichsweise geringer Schadenssummen (insgesamt über alle eingestellten Taten saldiert: etwas über 51.000,-- €uro) eingestellt. Diese Einstellung erfolgte, wie durch die Strafprozessordnung für solche Fälle ausdrücklich vorgesehen, um eine etwaige Hauptverhandlung auf die nach Handlungs- und Erfolgsunrecht schwer wiegenden Fälle konzentrieren zu können.

Nach dem Gesetz ist jeder erwiesene Fall einer schweren Untreue mit Freiheitstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bedroht.

Die Angeschuldigte gilt bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.

 

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