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Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bürgermeister der Gemeinden Hardheim und Höpfingen wegen angeblicher Korruption u. A. abgelehnt

Datum: 17.02.2016

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach



Mit Schreiben vom 17.01.206, erstatteten sog. „ehrbare Bürger“ anonym Strafanzeige gegen die Bürgermeister der Gemeinden Höpfingen und Hardheim, welches von einem späteren Schreiben, nicht ausschließbar aus der gleichen Quelle begleitet wurde. Gegenstand insbesondere des ersten Schreiben waren Vorwürfe, beide seien „krimineller Machenschaften“ verdächtig. Zudem seien nicht benannte „weitere Behörden“ „in strafbare Handlungen verstrickt“. Die Vorwürfe wurden durch ins Persönliche reichende Unterstellungen nichtstrafrechtlicher Art angereichert.

 

Im Einzelnen wurden die u.a. Vorwürfe der Wählerbestechung gem. § 108 b StGB, der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO und gegen einen der beiden auch der unerlaubten Abfallbeseitigung gem. § 326 StGB vorgebracht.

 

Mit dem weiteren anonymen Schreiben vom 05.02.2016 wurden der Staatsanwaltschaft Mosbach ergänzend E-Mails z.T. an die, z.T. der Beschuldigten zur Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, dieser Mailverkehr passe „in das Bild der beiden Bürgermeister“.

 

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde nach sorgfältiger Würdigung des Vortrags mangels eines hierfür hinreichenden Anfangsverdachts abgelehnt. Unter Berücksichtigung des bei anonymen Anzeigen zu beachtenden Prüfungsmaßstabes ließen die Schreiben die vom Gesetz für die Aufnahme von Ermittlungen geforderten zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat vermissen.

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