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Mosbach: Ermittlungen nach tragischem Unglücksfall abgeschlossen – keine Hinweise auf Straftat

Datum: 30.08.2016

Kurzbeschreibung: 
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 30.08.2016

Nachtrag zur Pressemitteilung vom 27. August 2016

Nach dem tragischen Unglücksfall, bei dem am Freitagabend in Mosbach-Neckarelz ein Kleinkind ertrunken ist, konnte zunächst ein sorgfaltswidriges und deshalb zum Tode ihres Kindes führendes Verhalten der Mutter nicht ausgeschlossen werden. Die wegen des Anfangsverdachts einer fahrlässigen Tötung beschleunigt geführten Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei sind mittlerweile abgeschlossen.

Den Ermittlungen zufolge ging die Beschuldigte mit ihrem knapp elf Monate alten Jungen am Neckarufer spazieren und telefonierte dabei mit einem Mobiltelefon. Ihr Kind trug sie hierbei auf dem Arm. In ihrer Vernehmung gab die 21-Jährige unwiderleglich an, aus unklarer Ursache gestolpert zu sein, worauf der Junge ihr entglitt und über eine etwa zwei Meter tiefe Spundwand ins Wasser fiel. Obwohl sie selbst nicht schwimmen kann, sprang die Mutter ihrem Kind hinterher und versuchte vergeblich, es zu retten. Dabei geriet sie selbst in Not und wurde von zwei Zeugen, die aufgrund der Schreie der Frau aufmerksam wurden, an Land gebracht. Nur wenig später konnte auch der bereits leblose Junge von Zeugen aus dem Neckar geborgen werden. Die sofort eingeleiteten Reanimationsmaßnahmen führten nicht zum Erfolg, das Kind starb noch an der Unglückstelle.

Als Ergebnis der Ermittlungen stellt sich der Todesfall als folgenschweres Unglück dar. Objektive Umstände, die eine andere Bewertung rechtfertigen, haben sich durch die Ermittlungen nicht ergeben.

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb heute das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

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